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gebrauchsmusterrecht:formblatt_fuer_die_gebrauchmusteranmeldung

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 +====== Formblatt für die Gebrauchmusteranmeldung ======
 +
 +<note>
 +**§ 3 (1) GebrMV**
 +
 +Für die schriftliche [[Gebrauchsmusteranmeldung]] ist für die nachfolgend genannten Angaben das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt zu verwenden, sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 4 (1) GebrMG -> [[Gebrauchsmusteranmeldung]]