Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


gebrauchsmusterrecht:formblatt_fuer_die_gebrauchmusteranmeldung

finanzcheck24.de

Formblatt für die Gebrauchmusteranmeldung

§ 3 (1) GebrMV

Für die schriftliche Gebrauchsmusteranmeldung ist für die nachfolgend genannten Angaben das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt zu verwenden, sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

siehe auch

§ 3 GebrMV → Gebrauchsmusteranmeldung
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Formalitäten für die Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung.

gebrauchsmusterrecht/formblatt_fuer_die_gebrauchmusteranmeldung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund