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gebrauchsmusterrecht:form_der_einreichung

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gebrauchsmusterrecht:form_der_einreichung [2022/06/15 09:54] – angelegt mfreundgebrauchsmusterrecht:form_der_einreichung [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Form der Einreichung ======
  
 +<note>
 +**§ 2 GebrMV**
 +
 +Erfindungen, für die der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird (§ 1 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes), sind beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich oder elektronisch anzumelden. Für die elektronische Einreichung ist die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt maßgebend.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +GebrMV -> [[Gebrauchsmusterverordnung]]