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gebrauchsmusterrecht:erstattungsfaehige_gebuehren_eines_rechtsanwalts_im_gebrauchsmusterloeschungsbeschwerdeverfahren [2022/08/31 09:37] – mfreund | gebrauchsmusterrecht:erstattungsfaehige_gebuehren_eines_rechtsanwalts_im_gebrauchsmusterloeschungsbeschwerdeverfahren [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Erstattungsfähige Gebühren eines Rechtsanwalts im Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdeverfahren ====== | ||
+ | Die Antragstellerin hat einen Anspruch auf Erstattung einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr, | ||
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+ | Die zusätzliche Beauftragung des Rechtsanwalts gehört im Falle eines parallel anhängigen Verletzungsverfahrens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Kosten des Löschungsverfahrens]] |
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