Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


gebrauchsmusterrecht:auslaendische_prioritaet
KIerzeugt oder bearbeitet

Ausländische Priorität

§ 6 (2) GebrMG

Die Vorschriften des Patentgesetzes über die ausländische Priorität (§ 41) sind entsprechend anzuwenden.

siehe auch

Übergeordnete Seite

gebrauchsmusterrecht/auslaendische_prioritaet.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge