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gebrauchsmusterrecht:angaben_zum_vertreter

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gebrauchsmusterrecht:angaben_zum_vertreter [2022/06/15 10:04] – angelegt mfreundgebrauchsmusterrecht:angaben_zum_vertreter [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Angaben zum Vertreter ======
  
 +<note>
 +**§ 3 (6) GebrMV**
 +
 +Ist ein Vertreter bestellt, so gelten hinsichtlich der Angaben zum Vertreter Absatz 2 Nummer 1 und die Absätze 3 und 4 Satz 2 entsprechend. Hat das Deutsche Patent- und Markenamt dem Vertreter eine Kennnummer oder die Nummer einer allgemeinen Vollmacht zugeteilt, so soll diese zusätzlich angegeben werden.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 4 (1) GebrMG -> [[Gebrauchsmusteranmeldung]]