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ep:eingangs-_und_formalpruefung

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ep:eingangs-_und_formalpruefung [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Eingangs- und Formalprüfung ======
  
 +Artikel 90 EPÜ als Verfahrensvorschrift regelt den Umfang der Eingangs- und Formalprüfung.
 +
 +<note>
 +**Artikel 90 (1) EPÜ 2000**
 +
 +Das [[Europäische Patentamt]] prüft nach Maßgabe der [[Ausführungsordnung]], ob die Anmeldung den Erfordernissen für die Zuerkennung eines [[Anmeldetag|Anmeldetags]] genügt.
 +</note>
 +
 +Eine inhaltliche Ausgestaltung erfährt dieser Artikel etwa durch Regel 55 EPÜ [-> [[Eingangsprüfung]]], die das Vorgehen bei der [[Eingangsprüfung]] näher erläutert.
 +
 +<note>
 +**Artikel 90 (2) EPÜ 2000**
 +
 +Kann ein [[Anmeldetag]] nach der Prüfung nach Absatz 1 nicht zuerkannt werden, so wird die Anmeldung nicht als [[europäische Patentanmeldung]] behandelt.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 90 (3) EPÜ 2000**
 +
 +Ist der [[europäische Patentanmeldung|europäischen Patentanmeldung]] ein [[Anmeldetag]] zuerkannt worden, so prüft das [[Europäische Patentamt]] nach Maßgabe der [[Ausführungsordnung]], ob den Erfordernissen der Artikel 14, 78, 81 und gegebenenfalls des Artikels 88 Absatz 1 und des Artikels 133 Absatz 2 sowie den weiteren in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernissen entsprochen worden ist.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 90 (4) EPÜ 2000**
 +
 +Stellt das [[Europäische Patentamt]] bei der Prüfung nach Absatz 1 oder 3 behebbare Mängel fest, so gibt es dem Anmelder Gelegenheit, diese Mängel zu beseitigen.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 90 (5) EPÜ 2000**
 +
 +Wird ein bei der Prüfung nach Absatz 3 festgestellter Mangel nicht beseitigt, so wird die [[europäische Patentanmeldung]] zurückgewiesen, sofern dieses [[epü|Übereinkommen]] keine andere Rechtsfolge vorsieht. Betrifft der Mangel den Prioritätsanspruch, so erlischt der Prioritätsanspruch für die Anmeldung. 
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 4 EPÜ -> [[Erteilungsverfahren]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\