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— | ep:beitritt_im_einspruchsbeschwerdeverfahren [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Beitritt im Einspruchsbeschwerdeverfahren (EP) ====== | ||
+ | Beitritt eines Dritten ist auch noch im Beschwerdeverfahren möglich. Der Beitretende hat keine eigene Beschwerdegebühr zu entrichten, erlangt aber auch nicht die Stellung eines unabhängigen Beschwerdeführers. Die Stellung des Beitretenden ist damit vergleichbar mit der Stellung desjenigen, der eine [[Verfahrensrecht: | ||
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+ | Der während eines Beschwerdeverfahrens Beitretende hat die Möglichkeit, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Patentrecht: |
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