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designrecht:bestimmungsgemaesse_verwendung

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 mit der Vorlagefrage 1 geklärt werden.((BGH, Beschluss vom 1. Juli 2021 - I ZB 31/20 - Sattelunterseite)) mit der Vorlagefrage 1 geklärt werden.((BGH, Beschluss vom 1. Juli 2021 - I ZB 31/20 - Sattelunterseite))
  
-===== siehe auch =====+Die Sichtbarkeit eines Bauelements (hier: Fahrradsattel) eines komplexen Erzeugnisses (hier: Fahrrad) bei seiner bestimmungsgemäßen Verwendung durch den Endbenutzer im Sinne von §§ 4, 1 Nr. 4 DesignG (Art. 3 Abs. 3 und 4 der 
 +Richtlinie 98/71/EG) ist aus der Sicht dieses Benutzers sowie der Sicht eines 
 +außenstehenden Beobachters zu beurteilen. Die bestimmungsgemäße Verwendung umfasst die Handlungen, die bei der hauptsächlichen Verwendung eines komplexen Erzeugnisses (hier: Benutzung als Fortbewegungsmittel) vorgenommen werden, sowie die Handlungen, die der Endbenutzer im Rahmen einer solchen Verwendung üblicherweise vorzunehmen hat (hier: Aufbewahrung und Transport), mit Ausnahme von Instandhaltung, Wartung und Reparatur.((BGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - I ZB 31/20 - Sattelunterseite II; Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Februar 2023 - C-472/21, GRUR 2023, 482 WRP 2023, 430 - Monz Handelsgesellschaft International))
  
 +
 +===== siehe auch ===== 
 DesignG -> [[Designgesetz]]  DesignG -> [[Designgesetz]] 
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