Berücksichtigt bei der Berechnung der Vergütung den Anteil des Betriebs am Zustandekommen der Erfindung.
A = f (a + b + c)
(Umrechnungstabelle in ArbnErfRL Nr. 37)
berücksichtigt die Veranlassung der Aufgabenstellung durch den Betrieb nach 6 Wertezahlen.
| 1 | Aufgabe mit Angabe Lösungsweg vom Betrieb gestellt |
| 2 | betriebliche Aufgabenstellung, eigener Lösungsweg |
| 3 | kein betriebliche Aufgabenstellung; dem Arbeitnehmer wurden jedoch Mängel und Bedürfnisse zur Kenntnis gebracht |
| 4 | kein betriebliche Aufgabenstellung; Arbeitnehmer hat die Mängel und Bedürfnisse selbst festgestellt |
| 5 | Erfinder hat sich die Aufgabe selbst innerhalb seines Aufgabengebiets gestellt |
| 6 | Erfinder hat sich die Aufgabe selbst außerhalb seines Aufgabengebiets gestellt |
Wertzahl aus 3 Merkmalen; kein Merkmal erfüllt Wertzahl 6, 3 erfüllt Wertzahl 1
Einteilung erfolgt nach 8 Gruppen. Kriterien sind Ausbildung, hierarchische Position und Nähe zur Fertigung und Entwicklung.
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