Mitbewerberschutz

§ 4 Nr. 1 UWG → Unlautere Herabsetzung des Mitbewerbers

§ 4 Nr. 2 UWG → Unlautere Behauptung oder Verbreitung von nicht erweislich wahren Tatsachen

§ 4 Nr. 3 UWG → Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

§ 4 Nr. 4 UWG → Gezielte Behinderung der Mitbewerber

§ 4 Nr. 7 UWG (entfallen) → § 4 Nr. 1 UWG

§ 4 Nr. 9 UWG (entfallen) → § 4 Nr. 3 UWG

Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Fehlt es an einem unter einen der Beispielstatbestände des § 4 UWG fallenden Wettbewerbsverstoß der Antragsgegnerin zum Nachteil der Antragstellerin, so verbietet sich ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG wegen solcher Umstände, durch die ein Tatbestandsmerkmal der Beispielstatbestände angesprochen, aber letztlich nicht verwirklicht ist.1)

siehe auch

UWG → Wettbewerbsrecht

1)
OLG Köln, Urt. v. 21.12.200 - 6 U 143/07; m.w.N.