Identische Nachahmung

Sklavische Nachahmung

Eine nahezu identische Nachahmung liegt vor, wenn nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse die Nachahmung nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist.1)

Die unmittelbare Leistungsübernahme wird als sklavische Nachahmung bezeichnet und umfasst identische und fast-identische Nachahmung, d.h. Nachahmungen bei denen keine eigenständige Leistung erbracht wird (Abkupfern). Die sklavische Nachahmung ist i.d.R. sittenwidrig, außer sie besitzt wettbewerbliche Eigenart.

siehe auch

Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers

1)
BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16 - Ballerinaschuh; m.V.a. BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 25 - Femur Teil