Aminosäureprodukte

Das vom Tatgericht ermittelte Verkehrsverständnis, nach dem Aminosäureprodukte in Kapselform in Fertigpackungen nach Gewicht angeboten werden und dies die Pflicht zur Angabe des Grundpreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF [→ Preisangabenverordnung] auslöst, hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand.1)

siehe auch

1)
BGH, Versäumnisurteil vom 23. März 2023 - I ZR 17/22