Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

§ 3 VwZG → Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
§ 4 VwZG → Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenem Brief
§ 5 VwZG → Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
§ 15 VwZG → Öffentliche Zustellung

siehe auch