Entscheidung

Urteil
Beschluss
Kassatorische Entscheidung
Entscheidungsbegründung
Überraschungsentscheidung
Entscheidungsreife

Nach § 547 Nr. 6 ZPO ist eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, wenn sie entgegen den Bestimmungen der Zivilprozessordnung nicht mit Gründen versehen ist.1)

siehe auch

Recht

1)
BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - I ZR 137/20 - Kaffeebereiter