Amtsermittlungsgrundsatz (Untersuchungsgrundsatz)

Für das Patentverfahren und Markenverfahren ausdrücklich bestimmter Verfahrensgrundsatz, der sich im wesentlichen durch den Untersuchungsgrundsatz ausdrückt und vom Verfügungs- bzw. Antragsgrundsatz zu unterscheiden ist.

Meist wird der Begriff Amtsermittlungsgrundsatz und Untersuchungsgrundsatz synonym verwendet.

siehe auch