Zitate in einem selbständigen Werk der Musik

§ 51 Satz 2 UrhG

Zulässig ist dies [→ Zitate] insbesondere, wenn einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

§ 51 Satz 1 UrhG → Zitate

§ 51 Satz 2 Nr. 1 UrhG → Zitate in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk
§ 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG → Zitate in einem selbständigen Sprachwerk
§ 51 Satz 2 Nr. 3 UrhG → Zitate in einem selbständigen Werk der Musik

siehe auch