Lernspiele

Lernspiele, die der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen dienen und dazu das Ausdrucksmittel der graphischen oder plastischen Darstellung einsetzen, genießen als Darstellungen wissenschaftlicher Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn in der Form der Darstellung eine persönliche, sich vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Bereich abhebende, geistige Schöpfung zum Ausdruck kommt.1)

§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG → Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 140/09 - Lernspiele