"Kleine Münze"

§ 2 (2) UrhG → Persönliche geistige Schöpfung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Werken der zweckfreien bildenden Kunst - ebenso wie im Bereich des literarischen und musikalischen Schaffens - die sogenannte kleine Münze anerkannt, die einfache Schöpfungen umfasst.1)

1)
BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 143/12 - Geburtstagszug