Sonderprivatrecht

Das Privatrecht gliedert sich in das Allgemeine Privatrecht (auch Zivil-/Bürgerliches Recht) und Sonderprivatrecht (oder Sonstiges Privatrecht).

Zum Sonderprivatrecht gehören das Handelsrecht, das Arbeitsrecht und das Immaterialgüterrecht. Weitere Sonderprivatrechtsbereiche sind z. B. das Mietrecht, das Verkehrszivilrecht oder das Wertpapierrecht.

siehe auch

Allgemeines Privatrecht