Produktpiraterie und Markenpiraterie

Das deutsches Produktpirateriegesetz von 1990 führte Änderungen in die Änderungen der einschlägigen Schutzrechtsgesetze ein, mit folgenden Schwerpunkten:

Nur derjenige kann für sich Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen, der auch Schutzrechte besitzt.

siehe auch