Das deutsches Produktpirateriegesetz von 1990 führte Änderungen in die Änderungen der einschlägigen Schutzrechtsgesetze ein, mit folgenden Schwerpunkten:
Strafrechtliche Konsequenzen von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Tat wird auch ohne Strafantrag von Amts wegen verfolgt.