Zusammenfassung eines japanischen Patentdokuments

Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Lehre einer vorveröffentlichten Zusammenfassung eines japanischen Patentdokuments für sich genommen auch ohne das entsprechende Originaldokument zum Stand der Technik und kann als solche entgegengehalten werden.1)

siehe auch

1)
BPatG, Beschl. v. 23.07.2002, 23 W (pat) 20/01