Mitberechtigung

Eine Mitberechtigung kann nur an einer Patentanmeldung als Ganzer, nicht an Teilen der Anmeldung wie einzelnen Patentansprüchen eingeräumt werden.1)

siehe auch

1)
BGH, Urt. v. 12. März 2009 - Xa ZR 86/06 - Blendschutzbehang