Messverfahren

Als Lehren zum technischen Handeln sind angesehen worden Programme, die Meßergebnisse aufarbeiten, den Ablauf technischer Einrichtungen überwachen oder sonst steuernd bzw. regelnd nach außen wirken1)

Ein Verfahren, mit dem diskrete Messwertfolgen physikalischer Größen, auch physiologischer Parameter des menschlichen oder tierischen Körpers, mittels einer mathematischen Methode auswertbar sind, bezieht sich auf die Ermittelung messbarer Eigenschaften physikalischer Systeme unter Einsatz einer Messeinrichtung, beinhaltet somit einen kausal übersehbaren Erfolg unter planmäßigem Einsatz beherrschbarer Naturkräfte und hat daher technischen Charakter.2)

Ausnahme: Liegt zwar eine Auswertung von technischen Informationen einer Vorrichtung vor, besteht die Auswertung dieser Daten aber lediglich in einer betriebswirtschaftlichen Analyse, so liegt keine Einbindung in einen technischen Ablauf vor und ein technisches Problem wird nicht gelöst.3)

siehe auch

Technizität

1)
BGH, 13.12.1999 X ZB 11/98 - Logikverifikation; m.V.a. BGH GRUR 1992, 430, 431 - Tauchcomputer - u. die Nachw. bei Melullis, GRUR 1998, 843, 847 f.
2)
BPatG, Beschluss vom 11. 7. 2006 – 23 W (pat) 55/04.
3)
BGH - Rentabilitätsermittlung