Lange Stagnation des Standes der Technik

Hat der Stand der Technik vor dem Prioritätstag einer neuen Erfindung über lange Zeit stagniert, ist es eine Frage der Umstände des Einzelfalls, ob dies darauf hindeutet, dass die neue Erfindung dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war oder nicht.1))

Wenn ein Funktionsprinzip für sich gesehen seit vielen Jahrzehnten bekannt ist, bedarf es in der Regel einer zusätzlichen Anregung, um dieses Prinzip erstmals bei Vorrichtungen einzusetzen, deren Einsatzzweck, Aufbau und Funktionsweise ebenfalls seit vielen Jahrzehnten bekannt sind.2)

siehe auch

Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit

1)
BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - X ZR 49/09 - Bundespatentgericht; hier: zu verzeichnende lange Entwicklungszyklen auf dem betroffenen technischen Gebiet
2)
BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - X ZR 61/19 - Laufradschnellspanner; m.V.a. BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - X ZR 61/19