Kostenfestsetzungsverfahren (DPMA)

Nachträgliche Festsetzung weiterer Kosten

Gegen dem Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ist Beschwerde am BPatG (10. Senat) nach § 62 PatG möglich. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Wochen.

siehe auch

Kostenfestsetzungsverfahren (Verfahrensrecht)