Einbeziehung zukünftiger Entwicklungen in den Schutzbereich des Patents

Der Schutzbereich eines Patents kann sich auch auf Bereiche erstrecken, die vom Wortlaut erfaßt sind, aber zum Zeitpunkt der Anmeldung /Priorität noch nicht bekannt waren.1)

siehe auch

Auslegung der Patentansprüche

1)
BGH 1991, 518 - „Polyesterfäden“