"Einbahnstrassensituation"

Das Naheliegen einer Erfindung wird u.U. auch damit begründet, dass sich die Fachwelt in einer „Einbahnstraßensituation“ befunden habe, die keine anderen Möglichkeiten als die des Streitpatents zugelassen habe.1)

siehe auch

Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit

1)
abgelehnt im Fall BGH, Urt. v. 30. April 2009 - Xa ZR 92/05 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; m.V.a EPA, Technische Beschwerdekammer, T 2/83 ABl. EPA 1984, 265 = GRUR Int. 1984, 527 - Simethicon-Tablette, Entscheidungsgründe unter 6; EPA, Technische Beschwerdekammer, T 192/82 ABl. EPA 1984, 415, 425 - Formmassen, Entscheidungsgründe unter 16; BGH, Urt. v. 8.7.2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil, Tz. 29