Akteneinsicht in Patentanmeldungen

§ 31 (1) S. 1 PatG → Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse
§ 31 (1) S. 2 PatG → Akteneinsicht in erteilte und veröffentlichte Patente
§ 31 (2) 1. Alt PatG → Akteneinsicht mit Einverständnis des Anmelders
§ 31 (2) 2. Alt PatG → Akteneinsicht nach Offenlegung der Patentanmeldung
§ 31 (3)-(4) PatG → Umfang der Akteneinsicht
§ 31 (5) PatG → Akteneinsicht bei Geheimpatenten

siehe auch

Akteneinsicht
§ 99 (3) PatG → Akteneinsicht in Verfahren vor dem Bundespatentgericht
§§ 26 bis 33 PatG → Patentamt