Wortneuschöpfungen

Der Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen vermittelt werden sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen [→ Beschreibende Angaben] als solche und damit nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen.1)

siehe auch

Beschreibende Angaben

1)
BGH, Beschl. v. 28. März 2022 u - 28 W (pat) 530/21; m.V.a. BPatG 28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten; 26 W (pat) 571/16 – STUHLWERK