Vermerk in den Akten

§ 110 (1) MarkenG

Ist die internationale Registrierung auf der Grundlage einer zur Eintragung in das Register angemeldeten Marke vorgenommen worden, so sind der Tag und die Nummer der internationalen Registrierung in den Akten der angemeldeten Marke zu vermerken.

§ 110 (2) MarkenG → Eintragung im Register

siehe auch

§§ 119 - 125 MarkenG → Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
§§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht