Streitwert in Markensachen

In Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes und in Verfahren über Anträge nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Markengesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz und dem Sortenschutzgesetz der Streitwert [§ 2 ff ZPO → Streitwert] nach billigem Ermessen zu bestimmen [§ 51 (1) GKG [→ Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz].

Gegenstandswert des Markenverletzungsverfahrens
Gegenstandswert des Widerspruchsverfahrens
Gegenstandswert des Löschungsverfahrens
Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit
Gegenstandswert des markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahrens

Gegenstandswert des Unterlassungs- und Schadenersatzanspruchs (Verfahrensrecht)

siehe auch

Kosten des Verfahrens (Markenrecht)
§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz