Mündliche Verhandlung im Markenbeschwerdeverfahren

Das Markenbeschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht ist ein schriftliches Verfahren. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn ein Beteiligter dies beantragt, eine Beweisaufnahme durchzuführen ist oder das Gericht die mündliche Verhandlung für sachdienlich hält (§ 69 MarkenG).

Mündliche Verhandlung (Verfahrensrecht)
mündliche Verhandlung vor dem Patentgericht (Markenrecht)

siehe auch