Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Da die Eintragung einer Marke stets für die im Eintragungsantrag aufgeführten Waren oder Dienstleistungen begehrt wird, ist die Frage, ob die Marke unter eines der Eintragungshindernisse des Art. 3 der Richtlinie fällt, überdies konkret in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen zu prüfen.1)

siehe auch

1)
EuGH, Urt. v. 15.2.2007 - C -239/05; m.V.a Urteil Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 33