Anwendungsbereich

Artikel 1 MRRL

Diese Richtlinie findet auf Individual-, Kollektiv-, Garantie und Gewährleistungsmarken für Waren oder Dienstleistungen Anwendung, die in einem Mitgliedstaat oder beim Benelux-Markenamt eingetragen oder angemeldet oder mit Wirkung für einen Mitgliedstaat international registriert worden sind.

siehe auch