Belege für die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs gewisser Markenbestandteile

Artikel 5bis MMA

Die Belege für die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs gewisser Markenbestandteile wie Wappen, Wappenschilde, Bildnisse, Auszeichnungen, Titel, Handels- oder Personennamen, die anders lauten als der des Hinterlegers, oder andere Inschriften ähnlicher Art -, die von den Behörden der Vertragsländer etwa angefordert werden, sind von jeder Beglaubigung sowie von jeder anderen Bestätigung als der der Behörde des Ursprungslandes befreit.

siehe auch

MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken