Mangelnde Markenfähigkeit

Artikel 7 (1) a) GMV

Von der Eintragung ausgeschlossen [Artikel 7 GMV → Absolute Eintragungshindernisse] sind Zeichen, die nicht unter Artikel 4 [→ Markenformen] fallen;

siehe auch

Artikel 7 GMV → Absolute Eintragungshindernisse