Inhaber von Unionsmarken

Artikel 5 UMV

Inhaber von Unionsmarken

Inhaber von Unionsmarken können alle natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

siehe auch

UMV → Unionsmarkenverordnung
Art. 5 GMV → Inhaber von Gemeinschaftsmarken