Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen.1)

siehe auch

Streitwert in Markensachen

1)
BGH, Beschl. v. 24. Januar 2022 - I ZB 50/21; m.V.a. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16, WRP 2018, 349 Rn. 1; Beschluss vom 1. September 2020 - I ZB 101/19, juris Rn. 2 mwN