Ernsthaftigkeit der Markenbenutzung

Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung
Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung einer Marke

Die Frage, ob die Benutzung der Marke ernsthaft ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke geschäftlich verwertet wird. Dazu gehören vor allem Dauer und Intensität der Benutzung sowie die Art der Waren.1) [→ Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung]

siehe auch

§ 26 (1) MarkenG → Rechtserhaltende Benutzung

1)
BPatG, Urt. v. 15. Januar 2015 - 25 W (pat) 76/11 - Yosaja / YOSOI; m.V.a. EuGH GRUR 2003, 425, 428, Tz. 38 – Ajax/Ansul; GRUR 2006, 582, 584, Tz. 70 – VITAFRUIT