Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts

Entstehen der Rechte aus einem Unternehmenskennzeichen
Erlöschen der Rechte aus einem Unternehmenskennzeichen

An die für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG erforderliche Zeichenbenutzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die für seine anfängliche Entstehung erforderlichen Benutzungshandlungen [→ Entstehen der Rechte aus einem Unternehmenskennzeichen].1)

siehe auch

§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen

1)
BGH, Urteil vom 7. April 2016 - I ZR 237/14 - mt-perfect