Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung

§ 132 (2) MarkenG

Für Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 [→ Verfahren vor dem Patentamt, Einspruch gegen den Antrag] und 131 [→ Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung] entsprechend.

§ 132 (1) MarkenG → Antrag auf Änderung der Spezifikation

siehe auch