Schutzdauer

§ 5 (2) HalblSchG

Der Schutz der Topographie [→ Halbleiterschutz] endet mit Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr des Schutzbeginns [§ 5 (1) HalblSchG → Entstehung des Schutzes].

§5 (4) HalblSchG

Der Schutz der Topographie kann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Topographie nicht innerhalb von fünfzehn Jahren nach dem Tag der ersten Aufzeichnung nicht nur vertraulich geschäftlich verwertet oder beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird.

siehe auch

HalblSchG → Halbleiterschutzgesetz