Halbleiterschutzrecht

Dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien) werden nach Maßgabe des Halbleiterschutzgesetzes geschützt, wenn und soweit sie Eigenart aufweisen.

Schutz der Topographie

siehe auch

HalblSchG → Halbleiterschutzgesetz