Zuständigkeit und Verfahren für Klagen, die Gemeinschfatsgeschmacksmuster Betreffen

Titel IX GGeschmMV:
Art. 79 GGeschmMV (als Abschnitt 1) → Zuständigkeit und Vollstreckung
Art. 80 - 92 GGeschmMV (Abschnitt 2) → Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Art. 93 - 94 GGeschmMV (Abschnitt 3) → Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsgeschmacksmuster

siehe auch

GGeschmMV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster