Vorrang und Achtung des Unionsrechts

Artikel 20 EPGÜ:

Das Gericht wendet das Unionsrecht in vollem Umfang an und achtet seinen Vorrang.

Artikel 20 - 23 (Kapitel IV) → Vorrang des Unionrechts sowie Haftung und Verantwortung der Vertragsmitgliedstaaten
Artikel 1 - 35 (Teil 1) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

siehe auch

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent