Technizität

Technischer Charakter

Eine implizite Bedingung für eine „Erfindung“ im Sinne von Artikel 52 (1) EPÜ ist ihr technischer Charakter (Erfordernis der „Technizität“).1)

siehe auch

Art. 523 (1) EPÜ → Patentierbare Erfindungen

1)
Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.5.01 vom 15. November 2006 T 154/04