Stimmrecht

Artikel 34 (1) EPÜ 2000

Stimmberechtigt im Verwaltungsrat sind nur die Vertragsstaaten.

Artikel 34 (2) EPÜ 2000

Jeder Vertragsstaat verfügt über eine Stimme, soweit nicht Artikel 36 [→ Stimmenwägung] anzuwenden ist.

Artikel 26-36 EPÜ → Der Verwaltungsrat

siehe auch

Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente