Pflanzen oder Tiere

Regel 27 b) EPÜ 2000

Biotechnologische Erfindungen sind auch dann patentierbar, wenn sie zum Gegenstand haben: Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;

Patentierungsverbot von Pflanzensorten, Tierrasssen und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren

Artikel 53 b) S. 1 EPÜ 2000

Europäische Patente werden nicht erteilt für: Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren.

siehe auch

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