Gebührenbeträge

Gebühren sind in der am Zahlungstag tatsächlich fälligen Höhe zu entrichten. Die aktuelle Fassung des Verzeichnisses der Gebühren und Auslagen wird als Zusatzpublikation zum Amtsblatt des EPA veröffentlicht und steht auch auf der Website des EPA (www.epo.org/schedule-of-fees) zur Verfügung, wo einzelne Gebührenbeträge in derzeit und früher geltender Höhe eingesehen, heruntergeladen und gesucht werden können.1)

Die Zahlung durch Übergabe oder Übersendung von Schecks unmittelbar an das EPA ist nicht mehr möglich (s. ABl. EPA 2007, 626).

siehe auch

Gebührenzahlung

1)
Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 8. Juni 2015 über die Möglichkeit des Verzichts auf das Recht, eine weitere Mitteilung nach Regel 71 (3) EPÜ zu erhalten